Streit um sicheres Spielzeug

Ab dem nächsten Jahr treten in Deutschland schrittweise neue
Gesetze für Teddys und Quietscheentchen in Kraft

Wer legt fest, wieviel Allergie auslösendes Nickel im Magneten der Spielzeugeisenbahn stecken darf? Und mit welchen Mitteln ein Teddybär behandelt werden darf, damit er nicht beim ersten Funken vom Weihnachtsbaum sofort brennt? Die Europäische Union hat 2009 eine Richtlinie beschlossen, die jetzt von den Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Demnach sind Inhaltsstoffe, die Krebs auslösen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzungsfähigkeit stören können, verboten. Allerdings gibt es Ausnahmen für den Fall, dass sie sich nicht ersetzen lassen. Ebenfalls verboten sind 55 Duftstoffe, die Allergien auslösen können, für bestimmte Schwermetalle wie Cadmium, Quecksilber oder Blei gelten strengere Grenzwerte.

Teile des Gesetzes gelten ab nächstem Januar, die Regeln, die Chemikalien betreffen, aber erst 2013. Diese Zeit will die deutsche Bundesregierung nutzen. Ihr ist die neue Richtlinie nämlich zu lasch. Der zuständige Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) fordert vor allem für giftige  Schwermetalle wie Cadmium und Blei sowie krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffe strengere Grenzwerte oder ein völliges Verbot. Dazu wurde in Brüssel eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die noch bis Ende des Jahres konkrete Änderungsvorschläge bringen soll.

Viel zu wenig, meint die Opposition im Bundestag. Die grüne Verbraucherpolitikerin Nicole Maisch dauert der Umweg über Brüssel zu lange: "Dass das ein europäisches Thema ist, heißt ja nicht, dass man national die Arbeit daran einstellen muss", sagt sie. Giftige Inhaltsstoffe müssten notfalls im nationalen Alleingang verboten werden. Dänemark und Frankreich hätten im Fall der Chemikalie Bisphenol A gezeigt, dass das möglich sei, sagt auch die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD, Elvira Drobinski-Weiß. Beide fordern, unabhängige Überwachungsinstanzen wie zum Beispiel der TÜV müssten Spielzeuge kontrollieren, bevor sie in den Handel kämen. Eine solche "Drittprüfung" ist aber bislang nicht vorgesehen. Im Gegenteil, die Marktüberwachung werde derzeit eher ab-, als ausgebaut, kritisiert Klaus Brüggemann vom TÜV. Auch der Technische Überwachungsverein hält nicht viel von der neuen Gesetzgebung. "Mit der EU-Spielzeugrichtlinie bleibt die Europäische Union hinsichtlich der Produktsicherheit im internationalen Vergleich weit zurück", heißt es in einer Stellungnahme.