TKG-Novelle
Das Bundeskabinett hat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Darin sind auch viele Regelungen enthalten, die Verbrauchern zugute kommen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Was ändert sich dadurch?
Kunden
Die Zeit in der Warteschleife von Telefon-Servicenummern muss nach einer Übergangszeit von einem Jahr kostenlos sein. Die Übergangsregelung soll den Unternehmen Zeit für die technische Umstellung geben. In den erste drei Monaten, nachdem das TKG in Kraft tritt, bleibt alles wie gehabt. Danach sind neun Monate lang die ersten zwei Minuten in der Warteschleife gratis.
Die bisher verlangten Gebühren haben viele Verbraucher verärgert. Denn je nach Rufnummer kann die nutzlos verbundene Zeit recht teuer werden. Eine Stichprobe der Grünen im vergangenen Jahr legt den Verdacht nahe, dass Unternehmen ihre Kunden ganz gezielt eine Weile warten lassen. Bei einer Esoterik-Hotline wurden die Tester 22 Euro los, bevor sich am anderen Ende der Leitung jemand meldete. In die Kritik sind aber vor allem Billigflieger geraten. Die Grüne Verbraucherexpertin Bärbel Höhn hält die lange Übergangsfrist für überflüssig. „Da gibt es Softwarelösungen, die bereits einige Firmen nutzen“, verlangt die Politikerin ein sofortiges Ende der Gebühren.
Mieter und Häuslebauer
Bei Umzug werden die Rechte der Telefonkunden gestärkt. Die Anbieter dürfen die Laufzeit der Verträge nicht mehr verändern, wenn ihr Dienst am neuen Wohnort fortgeführt wird. Auch erhalten Mieter oder Eigenheimbesitzer nach dem Einzug ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn die Telefon- oder Internetfirma ihre Leistung an der neuen Adresse gar nicht bieten kann.
Telefonkunden
Der Wechsel des Anbieters wird erleichtert. Denn der Dienst, also zum Beispiel der Festnetzanschluss zuhause, darf für die Umstellung vom alten zum neuen Tarif höchstens einen Tag unterbrochen werden. Außerdem werden die Telekommunikationsfirmen verpflichtet, das die alte Rufnummer beim neuen Anbieter innerhalb eines Tages freigeschaltet wird. Das TGK lässt künftig auch die Möglichkeit zu, Call-by-Call-Firmen per Verordnung zur Angabe von Preisen zu verpflichten. So sollen Anrufer auf plötzliche Preissprünge aufmerksam werden.
Telefon- und Internetanbieter
Die Unternehmen müssen künftig verbraucherfreundlicher werden und zum Beispiel immer auch ein Vertragsmodell anbieten, der höchstens zwölf Monate läuft. Als Obergrenze für die Bindung des Kunden sind zwei Jahre vorgesehen. Außerdem werden die Firmen zur Angabe der Kosten bei einem Wechsel des Kunden zur Konkurrenz verpflichtet, zum Beispiel der Gebühr für die Mitnahme der Rufnummer. Verärgert Internetnutzer wird freuen, das Anbieter von DSL-Anschlüssen die Mindestgeschwindigkeit ihrer Verbindung künftig angeben müssen.
Abofallen-Opfer
Wer aus Versehen in eine Abofalle getappt oder einer anderen Gebührenschleicherei zum Opfer zum Opfer gefallen ist, kann die Zahlung der verlangten Gebühren bald leichter verweigern. Oft treiben die dubiosen Firmen ihre Forderungen über die normale Telefonrechnung ein. Zog der Kunde den unberechtigt verlangten Betrag einfach ab, nutzte es wenig, weil der Abzug anteilig auf alle Rechnungsposten verteilt wurde. Künftig wird zuerst die Forderung der Telefongesellschaft bedient. Abzocker gehen leer aus oder müssen ein Mahnverfahren einleiten.
Landbewohner
Außerhalb der Städte funktioniert das Internet noch immer schlecht und oft auch gar nicht. Es fehlt an einem leistungsfähigen Netz. Darunter leiden neben den Unternehmen, die auf schnelle Datenleitungen angewiesen sind, auch private Surfer. Bis spätestens 2018 soll die gesamte Bundesrepublik über fixe Datenleitungen verfügen. Auf rund 100 Milliarden Euro taxiert der Bundesverband der Deutschen Industrie die dafür anfallenden. Am Ende wird jeder Betrieb und jeder Haushalt einen bezahlbaren Zugang zum Hochgeschwindigkeitsnetz erhalten. Damit Unternehmen in den Ausbau der Netze investieren, darf die Regulierungsbehörde bei der Festlegung der späteren Gebühren für die Kunden großzügig vorgehen.