Behörden sollen besser informieren

Verbraucherinformationsgesetz wird nivelliert / Finanzprodukte bleiben außen vor

Behörden werden die Bürger künftig besser über Verstöße gegen das Lebens- und Futtermittelrecht informieren. Das sieht zumindest ein Gesetzentwurf vor, mit dem Lücken im bereits existierenden Verbraucherinfomationsgesetz (VIG) geschlossen werden. Bald müssen die Länder zum Beispiel bei Rechtsverstößen bei der Futtermittelherstellung die Namen von den betroffenen Firmen, Händlern und Landwirten nennen. Das war bislang nur teilweise möglich und oblag einer Interessensabwägung des jeweils zuständigen Landes. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) reagiert damit auf den Dioxin-Skandal, als das unvollständige Lagebild viele Verbraucher verunsicherte.

Am VIG hatte es immer wieder Kritik gegeben, weil Ämter ihr Wissen nur zögerlich, unvollständig oder gegen hohe Gebühren offenbarten und Auskunftsansprüche nur gegen Artikel des täglichen Bedarfs bestanden. Außerdem konnten Firmen die Herausgabe von Fakten leicht verhindern oder verzögern, in dem sie sich auf die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen beriefen.

Das Gesetz wird nun auf über Lebensmittel und Kosmetika oder Spielzeug hinaus auf weitere Produktgruppen ausgedehnt. Dazu zählen beispielsweise Haushalts- oder Elektrogeräte. Nur Dienstleistungen und auch Finanzgeschäfte bleiben weiterhin außen vor. Das Verbraucherministerium verweist hier auf die Zuständigkeit der Bundesfinanzaufsicht (Bafin). Deren Auskunftspflichten sind in einem anderen Gesetz geregelt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fordert, dass auch Finanzprodukte unter das VIG fallen sollen, damit das Bafin die Anleger auch von sich aus vor unseriösen Angeboten warnen kann. Nach Angaben des Verbraucherministeriums liegt die Federführung hierfür jedoch im Finanzministerium.

Vor allem sollen die Verbraucher schneller über Rechtsverstöße durch Unternehmen informiert werden. Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, müssen die betreffenden Unternehmen nicht mehr angehört werden, bevor die Öffentlichkeit davon erfährt. Insbesondere dies hatte in der Vergangenheit zur Verschleppung der Verfahren gesorgt. Auch eine Klage dagegen verhindert die Auskunft nicht mehr. Oft verweigerten die Firmen Auskünfte ihrerseits gegenüber den Behörden mit der Verletzung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen. Denn diese Begriffe sind im alten Gesetzestext nicht klar definiert. Limonadenhersteller könnten zum Beispiel mit Verweis auf die geheime Rezeptur ihres Getränks Informationen verweigern. Die Neuregelung sieht vor, dass Mess- und Kontrollergebnisse keine schützenswerten Geheimnisse mehr sind.

Ein Streitpunkt des VIG waren bisher auch die Kosten der Behördenauskünfte. Einfache Anfragen bei den Ämter sind bis zu einer Kostengrenze von 250 Euro künftig gratis. Bis zu einem Aufwand von 1.000 Euro bezahlen Verbraucher nichts, wenn es um Rechtsverstöße geht. Darüber hinaus gehende Kosten muss der Antragsteller aber bezahlen. Das bringt Aigner Kritik aus den Verbraucherorganisationen ein. Denn deren Fragebögen sind in der Regel umfangreich und beschäftigen die Behörden geraume Zeit. Entsprechend hoch fällt die Gebührenrechnung aus.

Große Wirkung hat das VIG seit seiner Einführung 2008 noch nicht entfaltet. In den beiden vergangenen Jahren gingen lediglich 314 Anfragen ein. 90 Prozent wurden kostenlos beantwortet, in drei Fällen verlangten die Beamten mehr als 250 Euro an Gebühren.