Kommentar zum Datenschutzgesetz
Das geplante Datenschutzgesetz der Bundesregierung ist ein wichtiger Schritt, um Deutschlands Arbeitswelt stabiler zu machen. Es ist eine Hilfe für Unternehmer das Vertrauen ihrer Mitarbeiter wiederzugewinnen, das sie durch die Bespitzelungsskandale der Vergangenheit verloren haben.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière will die Datensammelwut der Firmen zügeln. Versteckte Überwachungskameras und überflüssige Bluttests sollen der Vergangenheit angehören. Wie zu erwarten, beschweren sich darüber einige Unternehmerverbände – zu Unrecht. Die Strafverfolgung korrupter und kleptomanischer Mitarbeiter wird auch künftig möglich bleiben.
Was die Funktionäre der Wirtschaftsverbände aber übersehen, ist dies: Vertrauen ist für Unternehmen extrem wichtig. Doch leider haben manche Konzerne das gute Verhältnis zu ihren Beschäftigten arg strapaziert. Als Lidl seine Verkäuferinnen heimlich filmen und die Bahn die E-Mails ihrer Beschäftigten scannen ließ, untergrub das nicht nur das Vertrauen der Mitarbeiter in die Firmen, sondern auch ihre Motivation, am Arbeitsplatz ordentliche Leistungen abzuliefern. Unternehmen, die diesen Zusammenhang ignorieren, laufen Gefahr, betriebswirtschaftliche Einbußen zu erleiden. Anstatt zu kritisieren, sollten die Verbände der Regierung also dankbar sein. Auch wenn es dem Bundesinnenminister nicht vornehmlich um das wirtschaftliche Wohlergehen von Betrieben, sondern um den Schutz der Freiheit der Bürger geht.
Die heimlichen Bespitzelungen zu verbieten, ist richtig. Dennoch müsste die Politik jetzt einen Schritt weiter gehen. Auf der Basis der neuen Regeln, die Teil des Datenschutzgesetzes werden, müssten die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes bei Kontrollen genauer hinschauen, was in den Unternehmen tatsächlich passiert. Sie dürfen sich nicht nur darauf verlassen, dass die Beschäftigten die neuen Schutzvorschriften mühsam vor Gericht einklagen.