Viele Arbeitnehmer müssen nicht bis Heiligabend auf Geschenke warten: Schon jetzt kommt für sie die Bescherung – in Form von Weihnachtsgeld. Die meisten Mitarbeiter können sich auf höhere Zahlungen freuen. Das zeigt eine Studie der Hans Böckler Stiftung, für die sie die Tarifverträge von 23 Branchen unter die Lupe genommen hat.
Der Großteil der Unternehmen ist in diesem Jahr großzügiger, vor allem in der Stahlindustrie. Der öffentliche Dienst muss sich indes mit bescheidenen Aufschlägen begnügen. Zwischen zehn und 128 Euro mehr Weihnachtsgeld bekommen zum Beispiel Angestellte mit einer mittleren Vergütung. Die Deutsche Bahn etwa, zahlt ihren Mitarbeitern 40 Euro mehr in dieser Entgeldgruppe. In der Druckindustrie sind es 45 Euro und im Versicherungsgewerbe 50 Euro. Im öffentlichen Dienst erhöht sich die Zahlung mit 26 Euro nur bescheiden.
Eine goldene Regel dafür, wie sich das Weihnachtsgeld bemisst, gibt es nicht. Großzügige Arbeitgeber zahlen ein zusätzliches 13. Jahresgehalt. Andere entrichten einen Anteil davon. Banken und Süßwarenindustrie in Ost und West zum Beispiel, gönnen ihren Angestellten ein volles Monatseinkommen. Die Druckindustrie zahlt bundesweit immerhin 95 Prozent des monatlichen Erwerbs. Und in der Chemischen Industrie stehen die Mitarbeiter im Westteil des Landes mit 95 Prozent besser da als ihre Kollegen im Osten, die 65 Prozent erhalten. Allerdings hat sich in dieser Branche das Weihnachtsgeld 2010 nicht erhöht. Auch in der Metallindustrie, dem Bankgewerbe und dem Hotel- und Gaststättengewerbe bekommen die Angestellten in diesem Jahr genauso viel Geld wie im Vorjahr. Das Gleiche gilt für die Landwirtschaft, den Steinkohlebergbau und den Groß- und Außenhandel.
Weihnachtsgeld hat Tradition. In den 1950er Jahren, also in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs, fingen deutsche Unternehmen damit an, ihre Mitarbeiter am betrieblichen Erfolg teilhaben zu lassen. Ein Anspruch auf den „Extralohn“ besteht aber nicht. „Es gibt keine gesetzliche Regelung“, sagt Christian Götz von der Gewerkschaft verdi. In Tarif- oder Arbeitsverträgen haben die Firmen die Möglichkeit festzulegen, ob sie die Sonderzahlungen leisten. Auch Betriebsvereinbarungen können die Leistungen abgemacht sein. Doch selbst wenn die Zahlung nicht vertraglich geregelt ist, kann durchaus ein Anspruch darauf entstehen. „Wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld drei Jahre lang ohne Vorbehalt und Bedingung ununterbrochen zahlt, entsteht eine betriebliche Übung“, so Jurist Götz. Möchte der Arbeitgeber den regelmäßigen Bonus dann einstellen, muss er dies mit den Mitarbeitern vereinbaren.
Sogar wer wegen einer Kontopfändung nur noch ein mageres Budget verwalten kann, muss auf das Weihnachtsgeld nicht ganz verzichten. Sozusagen ein Geschenk vom Staat ist die Regelung, dass bis zu 500 Euro der Prämie pfändungsfrei im Geldbeutel verbleiben. Doch aufgepasst: Arbeitnehmer, denen das Konto gepfändet wird, müssen unpfändbare Beträge des Weihnachtsgeldes rechtzeitig schützen, warnen die Verbraucherzentralen. Vor allem wer ein neues Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führt, auf dem der Schutz eigentlich automatisch geht, darf sich nicht in Sicherheit wägen. Denn der geschützte Sockelbetrag und weitere schon bescheinigte Beiträge reichen in der Regel nicht aus, um das Plus der weihnachtlichen Sonderzahlung zu sichern. Wie Girokonto-Inhaber müssen deshalb auch die Inhaber eines P-Kontos beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen, um den Betrag zu schützen.
Ist das Weihnachtsgeld einmal auf dem Konto, heißt das noch lange nicht, dass es auch dort bleiben darf. „Scheiden Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, kann es durchaus möglich sein, dass sie bereits erhaltenes Geld zurückzahlen müssen – wenn dies tarif- oder einzelvertraglich geregelt ist“, erläutert verdi-Experte Götz. Von den Firmen wünscht sich der Jurist mehr Freizügigkeit: „Weihnachtsgeld motiviert. Gerade jetzt im Aufschwung sollten Unternehmen ihren Angestellten etwas zugute kommen lassen.“