Kompliziertes Patentrecht: Viele Fallstricke liegen Tüftlern im Weg, wenn sie ihre Idee schützen lassen wollen.
Stilettos mit Stoßdämpfern, Luftballons, in denen die Luft auch ohne Knoten bleibt, oder Armbanduhren, die Pfefferspray versprühen: Erfinder kommen auf die skurrilsten Ideen. Der beste Einfall nützt allerdings nichts, wenn es der geistige Vater versäumt, sich die Rechte daran zu sichern. Doch ein Patent zu bekommen, ist gar nicht so einfach.
Im Prinzip kann jeder Tüftler selbst seine Innovation beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen. Die Formulare dafür stellt das Amt auf seiner Internetseite zur Verfügung. Gleichsam warnt die Behörde gewissermaßen vor solch Eigeninitiative. „Bitte bedenken Sie, dass das Patentwesen ein sehr umfangreiches und nicht unkompliziertes Rechtsgebiet darstellt“, prangt da eine Warnung auf der Webseite. Und weiter heißt es: „So kann es vorteilhaft sein, wenn Sie für die Patentanmeldung einen Patent- oder Rechtsanwalt beauftragen.“ Vieles kann wohl schief gehen.
Der Berliner Patentanwalt Ralf Emig kennt die Hürden, die Bastlern bei der Anmeldung ihrer Neuheiten im Weg stehen. Die Beschreibung des Produkts ist die größte. „Erfinder neigen dazu, ihre Ideen nur so zu beschreiben, wie sie vor ihnen liegen. Sie schreiben dann ,Holzwürfel A ist mit einer Seitenlänge von 10cm ist mit einem 3mm dicken Blech B
mit einer Schraube an einer bestimmten Stelle verbunden’“, erläutert er. Formulierungen seien häufig zu eng gefasst.
„Wir bringen Abstraktion in die Formulierungen“, sagt Emig. Das Produkt müsse so allgemein wie möglich beschrieben werden. „Schrauben oder Nieten nennen wir beispielsweise ,Befestigungsmittel’. Damit sind wir auf der sichereren Seite.“
Ein weiterer Fehler, den Erfinder häufig begehen, ist, dass sie schon vor der Patentanmeldung Investoren mit ins Boot holen oder die Familie über ihre tolle Idee in Kenntnis setzen wollen. „Sobald etwas öffentlich gemacht wurde, ist es nicht mehr patentfähig“, meint Emig. Finde das Patentamt bei seiner Recherche heraus, dass das Produkt so vorher schon einmal beschrieben wurde oder frei verfügbar existiert hat, werde es keine Rechte mehr daran vergeben.
Selbst ein guter Freund kann das Projekt zu Fall bringen – nämlich dann, wenn er eidesstattlich versichert, die Sache schon vorher einmal in großer Runde gesehen zu haben, etwa auf einer Skizze oder als Modell.
Welche Schritte auf dem Weg zum Patent in welcher Reihenfolge angegangen werden sollten, erfährt man beim Patentanwalt. Auch das DPMA mit seinen drei Standorten Berlin, Nürnberg und Jena erteilt Erfindern Rat. Daneben gibt es die Patentinformationszentren (PIZ) in den Bundesländern. Zwar bieten die Zentren keine Rechtsberatung, allerdings organisieren sie eine kostenfreie Erfindererstberatung mit einem Fachanwalt. Die Kontaktdaten stehen im Netz, unter www.piznet.de.
„Die Patentprüfung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre“, erläutert Susanne Ebitsch, Leiterin PIZ-Leiterin in Leipzig. In dieser Zeit recherchiert das Patentamt, ob es den unter Wasser schreibenden Tintenfüller oder die Geruch absorbierende Toilette schon in anderen Ländern gibt.
Ein Patent muss neu und erfinderisch gegenüber allem sein, was weltweit vor der eigenen Anmeldung mündlich oder schriftlich veröffentlicht wurde. „Selbst wenn in einem hawaiianischen Kirchenblatt die Sache schon einmal beschrieben wurde, reicht das“, so Jurist Emig, „schon ist die Sache nicht mehr patentierbar.“
Manch Innovator wird am Ende bitterlich enttäuscht. Nur, weil es seine Erfindung nicht auf dem Markt gibt, heißt das schließlich noch lange nicht, dass sie noch nicht erfunden worden ist – wie zum Beispiel die gut riechende Toilette. Die gibt es nämlich seit dem 19. Jahrhundert. Damals hat sich ein findiger Geist ein Klosett mit „Absaugung unangenehmer Gerüche am Deckelrand“ schützen lassen.