Es herrscht Verwirrung über die Arzneimittelpreise. Zum 1. Januar ist eine neue Gesetzgebung in Kraft getreten. Patienten haben seither eine größere Auswahl an Medikamenten in der Apotheke, müssen dafür aber eventuell tiefer in die Tasche greifen. Das wissen nur die wenigsten. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Regelung:
Was hat sich seit Jahresbeginn geändert?
Patienten haben jetzt Wahlfreiheit. Sie müssen in der Apotheke nicht das Medikament nehmen, für das ihre Krankenkasse einen Rabatt ausgehandelt hat. Sie können ein anderes, teureres Präparat mit gleichem Wirkstoff verlangen.
Wie war es bisher?
Früher bekamen Patienten beim Arzt ein Rezept für eine Arznei. Der Apotheker suchte dann das Präparat heraus, das für die Krankenkasse des Patienten durch Rabattverträge am günstigsten war. Verschrieb der Arzt nur einen bestimmten Wirkstoff, suchte die Apotheke dafür die preiswertesten Pillen oder Tropfen heraus. Dafür übernahmen die Krankenkassen alle Kosten für das Mittel – bis auf die üblichen Zuzahlungen.
Müssen Patienten teurere Medikamente selbst bezahlen?
Wer sich anstelle des Rabattpräparats für ein Wunschmedikament entscheidet, muss einen Teil der Kosten dafür selbst tragen.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Bezahlt wird nach dem Prinzip der Kostenrückerstattung. Der Versicherte zahlt in der Apotheke zunächst den vollen Preis für das Medikament. Anschließend reicht er dafür bei der Krankenkasse die Quittung ein und bekommt den Betrag, den diese für ein entsprechendes Mittel aus einem Rabattvertrag gezahlt hätte, zurück. Obendrein zahlt der Versicherte auch Verwaltungskosten.
Wer beschwert sich über die Regelung?
Kritik kommt von den Apotheken. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) bemängelt, dass die neue Gesetzesänderung mitunter zu längeren Wartezeiten für Patienten führt. Der Grund: Die Versicherten seien über die neue Regelung nicht ausreichen informiert. Und so häuften sich die Nachfragen. Zum anderen kritisieren die Apotheken mangelnde Transparenz. Patienten wüssten nicht, wie viel Geld sie von der Krankenkasse für das teurere Medikament zurückbekommen. Schließlich könne der Apotheker keine Auskunft darüber geben, wie hoch die Zuzahlungen für die Versicherten ausfallen.
Was sagen Verbraucherschützer?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) empfiehlt Patienten, erst einmal das günstigere Ersatzmedikament auszuprobieren. „Es gibt keinen Grund dafür, warum das Medikament nicht wirken sollte“, sagt vzbv-Gesundheitsexperte Stefan Etgeton. Schließlich enthalte das Präparat den gleichen Wirkstoff. Bei Unverträglichkeiten könnten sich Versicherte an ihren Arzt wenden. Der sucht dann nach einem alternativen Medikament, für das die üblichen Zuzahlungen