Langjährig Beschäftigte sollen auf 850 Euro kommen
Bundessozialministerin Ursula von der Leyen will Minibezüge künftiger Rentnerjahrgänge auf 850 Euro aufstocken. Voraussetzung ist, dass die Ruheständler 45 Versicherungsjahre und eine zusätzliche private Altersvorsorge vorweisen können. Mit dieser Idee hat das Ministerium den so genannten Rentendialog eröffnet, aus dem Vorschläge gegen eine Ausbreitung der Altersarmut hervorgehen sollen.
Bislang erhalten Rentner, deren Bezüge zum Leben nicht reichen, die Grundsicherung. Diese entspricht von der Leistungen her dem Arbeitslosengeld II, also je nach Wohnkosten mehr oder weniger als etwa 650 Euro. Im Koalitionsvertrag haben Union und FDP vereinbart, dass langjährig Versicherte auf jeden Fall ein Ruhestandsgeld oberhalb dieser Mindestleistung bekommen sollen. Mit dem Entwurf der „Zuschussrente“, wie der Bonus für Fleißige heißen soll, will die Koalition dieses Vorhaben nun umsetzen.
Den Zuschlag werden nach Einschätzung von Fachleuten nur wenige Neurentner erhalten. Dafür sorgen die strengen Vorbedingungen. Neben den 45-jährigen Versicherungsjahren sollen die Begünstigten 35 Beitragsjahre nachweisen. Langzeitarbeitslose werden dadurch vermutlich kaum auf ausreichende Anrechnungszeiten kommen. Da zudem die betriebliche oder geförderte Privatvorsorge in vollem Umfang betrieben worden sein muss, fallen weitere Erwerbstätige mit geringen Rentenansprüchen aus dem Raster. Wer zu wenig verdient, um nebenbei noch zu riestern hat zum Beispiel später keine Chance auf die Zuschussrente. Für die jetzt rentennahen Jahrgänge sind Erleichterungen vorgesehen, damit sie die Bedingungen erfüllen können. Anfangs reichen 40 Versicherungs- und 30 Beitragsjahre sowie fünf Jahre zusätzlicher Vorsorge.
Sozialministerin Ursula von der Leyen will Anfang nächsten Jahres ein Gesetz dazu einbringen. Offen ließ eine Sprecherin des Hauses, ob der Bundesrat zustimmen muss. In diesem Fall droht von der Leyen eine ähnliche Hängepartie wie beim Bildungsgutschein. Ebenso unklar bleibt nach den bisherigen Angaben des Ministeriums, ob und wie die Berechtigung auf die Zuschussrente geprüft wird.
Ein weiterer Vorschlag ist die Kombirente. Die Koalition will die starren Hinzuverdienstgrenzen lockern. Künftig dürfen Rentner bis zur Höhe ihres letzten Arbeitseinkommens etwas dazu verdienen. Ab dem regulären Rentenalter, das von jetzt 65 auf 67 Jahre steigen wird, ist ein unbeschränkter Zuverdienst vorgesehen. Von der Neuregelung erhofft sich die Regierung eine flexiblere Gestaltung der Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand.